Sexueller Missbrauch – Ablauf eines Strafverfahrens – Wo fängt Gewalt an?
Im Rahmen der Unterrichtseinheit “Liebe und Partnerschaft“ thematisierte Religionslehrerin Marion Geers mit den Schülerinnen und Schülern ihres Religionskurses der Klassen 10bR und 10aH auch die Entstehung und den Umgang von und mit Gewalt. Dazu hatte sie Oberkommissar Andreas Jansen eingeladen, der auch Studienbegleiter der Bundespolizei an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl ist. Zuvor hatten sich die Schülerinnen und Schüler Gedanken darüber gemacht, wann Gewalt anfängt und welche Formen sie hat. Zum sexuellen Missbrauch schauten sie sich dann verschiedene Fallbeschreibungen an und diskutierten darüber, wie rechtlich mit diesen Fällen umgegangen werden kann. Oberkommissar Andreas Jansen klärte die Schülerinnen und Schüler über sexuellen Missbrauch im rechtlichen Sinne auf und erläuterte in diesem Zusammenhang ausführlich den Begriff der sexuellen Selbstbestimmung sowie den Ablauf eines Strafverfahrens. Fragen wie: „Ab wann ist man strafmündig?“, wurden ebenfalls geklärt. Im Anschluss gab es eine lebhafte Diskussion über konkrete und aktuelle Fälle. Es war eine gelungene Veranstaltung, die dazu beitragen kann, die Schülerinnen und Schüler sensibler werden zu lassen bezüglich der Fragestellungen: Wo fängt Gewalt an? Was kann ich tun um sie zu verhindern?